Erdwahlgrabstätten einschl. Erstanpflanzung

Gestaltung der Grabstätte
- Jede Grabstätte ist frei wählbar und wird durch den Friedhof mit einer Erstanlage gestaltet. Die Gestaltung der Erstanlage erfolgt in Absprache mit den Nutzungsberechtigten und wird zusätzlich berechnet.
- Die Grabstätten können von den Nutzern gestalterisch ergänzt und mit weiterem Blumenschmuck bepflanzt werden.
- Der Friedhofsträger kann zur Deckung einer Mindestpflege für die Ruhefrist die entsprechenden Pflegekosten einfordern und über einen Stiftungsvertrag anlegen.
Zusätzliche Gestaltungshinweise zum Grabmal
- Je Grabstätte ist nur ein aufrechtes Grabmal mit einer Mindeststärke von 14 cm zulässig und zusätzlich je Stelle ein Kissenstein aus dem Material des Hauptsteines.
- Bei Grabmalen, die als Schuhstein fundamentiert sind, beträgt die maximale Höhe 80 cm.
Es gelten die Grundsätze der Friedhofssatzung entsprechend dem Grabmalantrag (in der Friedhofsverwaltung erhältlich). Jeder Grabstein ist genehmigungspflichtig.
Auf jeder Erdwahlgrabstelle kann eine Sargbestattung erfolgen und zusätzlich bis zu vier Urnen beigesetzt werden.