Erdreihengrabstätten in Rasenlage

Gestaltung der Grabstätte
- Die Grabstellen werden einheitlich als Rasengrabanlagen von der Friedhofsverwaltung einmalig vergeben, angelegt und unterhalten (eine Auswahl ist nicht möglich).
- Die Grabstätten erhalten keine sichtbare Abgrenzung voneinander.
- Das Pflanzen von Gehölzen oder Blumen, sowie das Ablegen von Grabschmuck jeglicher Art, ist auf der Rasenfläche unzulässig; im Bereich des Grabmals kann ein Pflanzbeet angelegt werden, wobei dann die Pflege und Bepflanzung in die Zuständigkeit des Auftraggebers fällt.
Zusätzliche Gestaltungshinweise zum Grabmal
Je Grabstelle ist ein stehendes Grabmal und / oder eine liegende Platte erdgebunden zulässig. Es gelten die Grundsätze der Friedhofssatzung entsprechend dem Grabmalantrag (in der Friedhofsverwaltung erhältlich). Jeder Grabstein ist genehmigungspflichtig.