Erdreihengrabstätten in Staudenlage

 

Gestaltung der Grabstätte

  • Die Grabstätten erhalten von der Friedhofsverwaltung eine Erstaufhügelung, die mit diversen Stauden als Bodendecker bepflanzt und unterhalten werden.
  • Das Pflanzen von Gehölzen, sowie das Ablegen von Grabschmuck auf den Staudenflächen, ist unzulässig.
  • Die Grabstätten können im Bereich des Grabmales mit einem Beet für eine Wechselbepflanzung angelegt werden; wobei dann die Pflege und Bepflanzung in die Zuständigkeit des Auftraggebers fällt.
  • Eine einrahmende Heckenpflanzung ist untersagt; die Friedhofsverwaltung hält eine Reihe aus Trittplatten zwischen den Grabstätten vor.

Zusätzliche Gestaltungshinweise zum Grabmal

 

Je Grabstätte ist ein stehendes Grabmal und / oder ein liegendes Grabmal mit max. 35 cm x 45 cm (Mindeststärke 12 cm) zulässig. Es gelten die Grundsätze der Friedhofssatzung entsprechend dem Grabmalantrag (in der Friedhofsverwaltung erhältlich). Jeder Grabstein ist genehmigungspflichtig.

 

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