Erdreihengrabstätten in Staudenlage

Gestaltung der Grabstätte
- Die Grabstätten erhalten von der Friedhofsverwaltung eine Erstaufhügelung, die mit diversen Stauden als Bodendecker bepflanzt und unterhalten werden.
- Das Pflanzen von Gehölzen, sowie das Ablegen von Grabschmuck auf den Staudenflächen, ist unzulässig.
- Die Grabstätten können im Bereich des Grabmales mit einem Beet für eine Wechselbepflanzung angelegt werden; wobei dann die Pflege und Bepflanzung in die Zuständigkeit des Auftraggebers fällt.
- Eine einrahmende Heckenpflanzung ist untersagt; die Friedhofsverwaltung hält eine Reihe aus Trittplatten zwischen den Grabstätten vor.
Zusätzliche Gestaltungshinweise zum Grabmal
Je Grabstätte ist ein stehendes Grabmal und / oder ein liegendes Grabmal mit max. 35 cm x 45 cm (Mindeststärke 12 cm) zulässig. Es gelten die Grundsätze der Friedhofssatzung entsprechend dem Grabmalantrag (in der Friedhofsverwaltung erhältlich). Jeder Grabstein ist genehmigungspflichtig.