Von allen Seiten umgibst DU mich, Gott
und hältst DEINE Hand über mir. (Psalm 139,5)
Friedhofssatzung
der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bugenhagen-Groß Flottbek
für den Friedhof Groß Flottbek
Der Friedhof ist ein besonderer Ort, auf dem unsere Verstorbenen zur letzten Ruhe gebettet werden. Es sind die Erinnerungs- und Gedenkstätten unserer Familien, Freunde und Wegbegleiter. Ein Ort, an dem wir Vergänglichkeit und Endlichkeit erleben. Der Glaube, die Hoffnung und die Liebe Gottes tragen uns über den Tod hinaus. Aus dieser Erkenntnis und in dieser Gewissheit erhalten Arbeit und Gestaltung auf unserem Friedhof Richtung und Weisung.
Das wichtigste in Kürze...
Verwaltung:
Der Friedhof gehört zur Kirchengemeinde Bugenhagen-Groß Flottbek und wird – anders als bei den staatlichen Friedhöfen – von der Kirchengemeinde verwaltet. Diese hat einen geschäftsführenden Ausschuss eingerichtet – den Friedhofsausschuss-, der die laufenden Verwaltungsaufgaben im Sinne der Kirchengemeinde übernimmt und auch im Einzelfall auf individuelle Belange eingehen kann.
Das Friedhofsbüro ist von Mo. – Fr. zwischen 8:00 Uhr und 13:00 Uhr für Sie geöffnet.
Bestattung/Beisetzung:
Wenn ein Sterbefall vorliegt und Sie eine entsprechende Bestattung beauftragen müssen, ist der letzte Wille des Verstorbenen / der Verstorbenen entscheidend. Nach einem Beratungsgespräch mit einem Beerdigungsunternehmer ist es ratsam auch einen Besuch in der Friedhofsverwaltung vorzunehmen. Diese hält alle notwendigen Absprachen zur Grabform und Grabstelle mit der Familie. Die Anmeldung zur Bestattung oder Beisetzung einer Urne erfolgt über den Beerdigungsunternehmer und muss mindestens 2 Werktage vor dem Bestattungstermin in der Verwaltung schriftlich vorliegen.
Bis zum Termin der Bestattung ist ausreichend Zeit für einen würdigen Abschied, für die Überführungen und alle notwendigen Behördengänge.
Trauerfeier/Abschied:
Unsere Friedhofkapelle steht jeder und jedem Trauernden zur Verfügung. Das Beerdigungsunternehmen gestaltet den Abschied in Absprache mit dem Friedhof und berücksitigt dabei individuelle Wünsche der /des Verstorbenen und seiner Angehörigen.
Die Kapelle verfügt über einen zusätzlichen Abschiedsraum und einen Kühlraum.
Für eine christliche Trauerfeier oder seelsorgerische Gespräche stehen Ihnen unsere Pastorinnen und Pastoren zur Seite.
Auch wenn das Begräbnis außerhalb unseres Friedhofs stattfindet, kann eine Trauerfeier angemeldet werden.
Was muss ich über die Grabform wissen?
Die Auswahl der richtigen Grabstätte ist wichtig, da eine gesetzliche Ruhefrist von 25 Jahren einzuhalten ist. Dies gilt sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbeisetzungen. Grundsätzliches Entscheidungsmerkmal ist das Reihengrab zu einem Wahlgrab.
Reihengräber bleiben in Friedhofshand. Sie sind lediglich für eine Bestattung oder Beisetzung vorgesehen. Nach der Totenruhe wird das Grab eingeebnet. Wahlgräber können mehrere Bestattungsplätze umfassen und gehen für die Dauer der Nutzungszeit (bei Bestattungen für 25 Jahre; bei Verlängerungen für 5 Jahre) in die Hand der Familie (Nutzungsberechtigter) über. Sie sind auch nach Ablauf der Totenruhe verlängerbar. Ein Grabplatz für Erdbestattungen ermöglicht zusätzliche Urnenbeisetzungen.
Um die richtige Entscheidung zu treffen, empfehlen wir eine Beratung über unsere Friedhofsverwaltung.
Grabgestaltung:
Der Friedhof ist ein „Erinnerungsgarten“ für die Lebenden, in dem sich die Vielfalt von Natur und Schöpfung zeigt. Dabei sollen christliche Werte und die Würde des kirchlichen Friedhofs gewahrt bleiben.
Die Grabstätten sind entsprechend gärtnerisch zu gestalten und zu pflegen. Um das Erscheinungsbild des Friedhofs zu wahren, gibt es einen Gestaltungsplan, der allen Nutzern die verschiedenen Möglichkeiten einer Grabgestaltung aufzeigt. Je nach Grabauswahl, sind diese Vorgaben zu berücksichtigen.
Um die Umwelt zu schonen, verzichten wir grundsätzlich auf Kunststoff und Folien in der Grabanlage. Es sind ausschließlich natürliche und vergängliche Materialien zu verwenden. Bei der Pflanzenauswahl ist darauf zu achten, dass Nachbargräber ungestört bleiben und die Pflanzen nicht überwuchern.
Grabmale:
Jede Grabstätte kann durch ein Grabmal kenntlich gemacht werden; ausgenommen anonyme Gräber. Je nach Grabgröße und Grabform ist in Absprache mit der Friedhofsverwaltung ein vorheriger „Steinantrag“ vom beauftragten Steinmetz einzureichen.
Wussten Sie:
- Hunde sind mit Leinenführung erlaubt
- für Grünabfälle stehen entsprechende Abfallkörbe in Wegenähe
- die Wege sind ausschließlich für Fußgänger vorgesehen
- sollten Sie Hilfe für Ihren Grabbesuch benötigen, bieten wir einen Fahrservice mit dem Elektrowagen an – bitte vorher im Büro anmelden
- gewerbliche Arbeiten müssen vorher im Büro angemeldet werden
- für einen aktiven Pflanzen- und Naturschutz verzichten alle auf Pestizide