Urnen-Baumgrabstätten

 

Gestaltung der Grabstätte

 

  • Die Grabstätten dienen der maximalen Belegung von zwei Urnenbeisetzungen und werden vom Friedhof der Reihe nach vergeben. Die Urnenbeisetzung wird in Abhängigkeit des Wurzelwerkes des Baumes vorgenommen. Der Baum ist geschützt und darf nicht beschädigt werden.
  •  Der Nutzungsberechtigte hat keinen Anspruch auf Gewähr des Baumes. Die Friedhofsverwaltung unterhält den Baumbestand hinsichtlich seiner Vitalität. Darüber hinaus, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Grabstätten sind im alten Baumbestand des Friedhofes eingebunden
  • Die Grabstätten sind dem natürlichen Waldbild entsprechend ohne Bepflanzung und ohne Grababgrenzung zu nutzen. Der natürliche Verlauf der Vegetation hat Vorrang vor möglichen Gestaltungswünschen. Zusätzliche Vasen oder Grablichter sind in diesem besonderen Friedhofsbereich unzulässig.

Zusätzliche Gestaltungshinweise zum Grabmal

  • Grabmale sind nur unter Absprache mit der Friedhofsverwaltung erlaubt. Grundsätzlich ist maximal ein kleiner Findling (40 cm x 40 cm) pro Grabstätte im Wurzelbereich des Baumes möglich. Dabei darf das Wurzelwerk der Bäume nicht beschädigt werden.

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