Urnenwahlgrabstätten in Rasenlage

Gestaltung der Grabstätte
- Die Gestaltung des Grabfeldes, sowie die Pflege, obliegen allein der Friedhofsverwaltung. Die Grabstätten werden einheitlich als Rasengrabanlagen von der Friedhofsverwaltung angelegt und regelmäßig gemäht.
- Zwischen den Grabstättenreihen werden von der Friedhofsverwaltung eingelassene Steinreihen gesetzt, die als optisch sichtbare Reihenabgrenzung dienen.
- Die Grabstätte ist als ein schlichtes Rasengrab ohne Blumenschmuck anzuerkennen. Das Niederlegen von Gestecken, Pflanzschalen oder Steckvasen ist lediglich an dem Hauptgedenkstein der Anlage erlaubt. Bepflanzungen sind nicht möglich.
Zusätzliche Gestaltungshinweise zum Grabmal
- Je Grabstätte ist ein liegendes Grabmal zulässig. Es darf die Maße 35 cm x 45 cm nicht überschreiten und muss mit einer Mindeststärke von 12 cm gefertigt sein. Als Material ist jeder Naturstein zugelassen. Das Grabmal muss erdgebunden eingebaut werden. Eine aufgesetzte Schrift ist nicht zulässig.