Urnenwahlgrabstätten einschl. Pflanzbeet und Pflege

 

Gestaltung der Grabstätte

  • Die Grabstätten sind innerhalb der Grabfelder frei wählbar. Die gesamte Grabanlage wird vom Friedhof mit Stauden und Bodendeckern angelegt und gepflegt.
  • Das Pflanzen von Blumen sowie das Ablegen von Grabschmuck sind im Bereich des Grabmals in einem Pflanzbeet möglich.

 

Zusätzliche Gestaltungshinweise zum Grabmal

  • Je Grabstätte ist ein stehendes Grabmal  oder ein liegendes Grabmal zulässig. Für die liegenden Grabmale gelten die maximalen Maße 50 cm x 50 cm (Mindeststärke 12 cm).  Stehende Grabmale sind mindestens 14 cm stark und dürfen maximal 50cm breit sein.
  • Bei Grabmalen, die als Schuhstein fundamentiert sind, beträgt die maximale Höhe 80 cm.

Es gelten die Grundsätze der Friedhofssatzung entsprechend dem Grabmalantrag ( in der Friedhofsverwaltung erhältlich). Jeder Grabstein ist genehmigungspflichtig.

 

Zurück