Urnenwahlgrabstätten

Gestaltung der Grabstätte
- Die Grabstätten sind innerhalb der Grabfelder frei wählbar. Zwischen den Grabstättenreihen hält der Friedhof niedrige Heckenpflanzungen vor.
- Die Grabstätten müssen nach dem Erwerb vom Nutzungsberechtigten gärtnerisch angelegt werden. Eine reine Mulch-, Kies- oder Steinabdeckung ist unzulässig.
- Die Grabstätte kann zusätzlich innerhalb der Grabgrenze mit einer niedrigen Pflanzeinfassung vom Nutzungsberechtigten angelegt werden. Eine komplette Grabeinfassung aus Kunst-, Naturstein, Holz- oder Betonpalisaden, Kunststoffen oder ähnlichem ist nicht zulässig.
- Der oder die Nutzungsberechtigte kann die Grabstätte selbst anlegen und pflegen oder den Friedhofsträger / eine zugelassene Friedhofsgärtnerei beauftragen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf aller Ruhefristen.
Zusätzliche Gestaltungshinweise zum Grabmal
Je Grabstätte ist ein liegendes Grabmal zulässig. Für die liegenden Grabmale gelten die maximalen Maße 50 cm x 50 cm (Mindeststärke 12 cm). Es gelten die Grundsätze der Friedhofssatzung entsprechend dem Grabmalantrag ( in der Friedhofsverwaltung erhältlich). Jeder Grabstein ist genehmigungspflichtig.